Bundesrat genehmigt die revidierten Statuten des Schweizerischen Nationalfonds
Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 die vom Stiftungsrat revidierten Statuten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) genehmigt. Mit der Anpassung verzichtet der Bund auf eine ständige Vertretung im Stiftungsrat. Die genehmigten Statuten treten rückwirkend auf den 27. Mai 2025 in Kraft.
Mit einer umfassenden Revision der Statuten hatte der SNF 2024 die Grundlagen für eine schlankere und dynamischere Struktur geschaffen und die Zuständigkeiten in Strategiefragen präzisiert.
Mit der vom Bundesrat nun genehmigten zusätzlichen Revision wird der ex officio Einsitz des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Stiftungsrat aufgehoben (Artikel 5). Damit erfüllen der SNF und der Bund die Anforderungen einer Good Governance. Der SNF als privatrechtliche Stiftung und Expertenorganisation kann den Förderauftrag des Bundes in weitgehender wissenschaftlicher Autonomie umsetzen. Die übergeordnete Steuerung des Bundes bleibt gewahrt.